Politik & Welt

Warum Gotteslästerung kein Fall für das Gesetz ist

Gotteslästerung ist in Deutschland verboten. Laut den Vereinten Nationen verstößt das aber gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Foto: Gerd Wolf/Fotolia.com
Foto: Gerd Wolf/Fotolia.com

Vorwürfe der „Gotteslästerung“ ernten in Deutschland meist nur noch ein müdes Lächeln. Das musste Ende Januar auch die ultrakonservative Piusbruderschaft erfahren. Mit Protestmails hatte sie versucht, die Aufführung der Performance „Gólgota Picnic“ im Hamburger Thalia-Theater zu verhindern. Dass da eine Frau mit Schutzhelm den Gekreuzigten darstellte, ist der großen Mehrheit der Deutschen keinen echten Skandal mehr wert.

Laut Paragraph 166 Strafgesetzbuch ist es verboten, Religionen zu beschimpfen, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört werden könnte. Eine Expertenkommission der UNO veröffentlichte kürzlich jedoch eine Stellungnahme, wonach solche Gesetze gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. In religionskritischen Kreisen wurde daraufhin gejubelt, die UNO bekräftige das „Recht auf Gotteslästerung“, und eine Abschaffung des Paragraphen 166 gefordert.

Was laut Menschenrechtsvertrag allerdings doch verboten werden muss, ist das „Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird.“ Der Unterschied ist delikat. Auch das deutsche Strafrecht schützt ja nicht Gott vor einer Beleidigung oder die Gläubigen vor anderen Meinungen, sondern den öffentlichen Frieden. Allerdings ist die Formulierung schwammig. Wie schnell der „öffentliche Friede“ gestört wird, hängt ja nicht nur von Art und Schwere der „Gotteslästerung“ ab, sondern auch von der Empfindlichkeit der Gläubigen: Je schneller die sich aufregen, desto schneller ist der Friede dahin. Die UN-Version ist da klarer: Hier ist nur verboten, was selbst klar zu Hass und Feindseligkeit aufstachelt – und nicht das, was möglicherweise Feindseligkeit auf sich zieht.

Allerdings müssen sich die Gerichte in Deutschland nur mit wenigen Fällen pro Jahr beschäftigen. Selbst religiöse Menschen halten es nicht unbedingt für sinnvoll, das Thema Gotteslästerung gesetzlich zu regeln. Schließlich heißt es schon in den zehn Geboten: „Gott wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.“ Gott. Nicht ein weltlicher Richter.


Schlagwörter

Autorin

Antje Schrupp 227 Artikel

Dr. Antje Schrupp ist Chefredakteurin des EFO-Magazins. Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin bloggt auch unter www.antjeschrupp.com Mastodon: @antjeschrupp@kirche.social